Rechtsanwalt und Strafverteidiger.

Erfahrungen: Vor dem Studium: Begeistert von Hans-Christian Ströbele, Otto Schily und Jacques Vergès. |  Im Studium: Schwerpunkt Jugendstrafrecht und Kriminologie. | Als junger Anwalt:  Verteidigung von Betrügern. Selbst betrogen worden. Erste Erfahrungen mit Haftsachen. Gelernt, welch einschneidende und ansgsteinflößende Situation der Vollzug von Untersuchungshaft für den Beschuldigten ist. Drogenkriminalität. Das Elend der Konsumenten und die Sinnlosigkeit ihrer Strafverfolgung. |  Als Fachanwalt für Strafrecht: Verteidigung im FlowTex-Verfahren, einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands. Vom Kollegen Gauweiler gelernt. | Drogenhandel im großen Stil - eine andere Art der Erwerbstätigkeit. | Rotlicht: Zuhälter, Flatrate-Bordelle, Terminswohnungen, Prostituierte. | Rocker-Kriminalität: Männer mit Ehre - oder auch nicht. | Nazis. (Ja, auch Nazis haben Rechte.) | Sexualdelikte: »Deutschlands größter Kinderschänder« (laut BILD). Vergewaltigung. Pädophile. Schuldige Täter. Zu Unrecht Beschuldigte. | Als Fachanwalt für Steuerrecht: Der Gastwirt als Steuerhinterzieher. Untreue Gesellschafter. Umsatzsteuerbetrüger auf höchstem Niveau. | Und immer wieder:

Zu Unrecht Beschuldigte. Zu Unrecht Beschuldigte. Zu Unrecht Beschuldigte...

 

Empfehlung Nr. 1: Begehen Sie keine Straftaten.

Dann ist das Risiko gering, dass Sie Strafverfolgungsmaßnahmen erdulden müssen. Ausgeschlossen ist es aber keineswegs.

Falls Sie zu Unrecht strafverfolgt werden: Suchen Sie sich einen guten Strafverteidiger.

 

Empfehlung Nr. 2: Begehen Sie keine Straftaten.

Wenn Sie es dennoch tun, lassen Sie sich besser nicht erwischen.

Wenn Sie erwischt werden: Suchen Sie sich einen guten Strafverteidiger.

 

Empfehlung Nr. 3: Vertrauen Sie nicht der Polizei.

Und zwar egal, ob Sie schuldig oder unschuldig sind.

Konsultieren Sie zunächst einen guten Verteidiger.

Dieser nimmt für Sie Akteneinsicht.

Und berät Sie, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.

In Ihrem Interesse.

Nicht im Strafverfolgungsinteresse.

 

Empfehlung Nr. 4: Wenn Sie verhaftet werden, beherzigen Sie Empfehlung Nr. 3.

Schütten Sie Ihr Herz nicht der Polizei oder dem Haftrichter aus.

Suchen Sie sich einen guten Strafverteidiger.

Der berät Sie, u.a. darüber, welche Vorgehensweise sinnvoll ist,

und tut alles, um Sie schnellstmöglich aus der Haft zu holen.

Und wenn er Ihnen empfiehlt: »Bleiben Sie erstmal in Untersuchungshaft!«, sollten Sie auf diese hören und keinen übereilten Haftprüfungsantrag stellen. (Nein, die Dinge sind nicht einfach.)

 

Empfehlung Nr. 5: Rufen Sie mich an, wenn Sie einen guten Strafverteidger suchen.

Erfahrungen: Vor dem Studium: Begeistert von Hans-Christian Ströbele, Otto Schily und Jacques Vergès. |  Im Studium: Schwerpunkt Jugendstrafrecht und Kriminologie. | Als junger Anwalt:  Verteidigung von Betrügern. Selbst betrogen worden. Erste Erfahrungen mit Haftsachen. Gelernt, welch einschneidende und ansgsteinflößende Situation der Vollzug von Untersuchungshaft für den Beschuldigten ist. Drogenkriminalität. Das Elend der Konsumenten und die Sinnlosigkeit ihrer Strafverfolgung. |  Als Fachanwalt für Strafrecht: Verteidigung im FlowTex-Verfahren, einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands. Vom Kollegen Gauweiler gelernt. | Drogenhandel im großen Stil - eine andere Art der Erwerbstätigkeit. | Rotlicht: Zuhälter, Flatrate-Bordelle, Terminswohnungen, Prostituierte. | Rocker-Kriminalität: Männer mit Ehre - oder auch nicht. | Nazis. (Ja, auch Nazis haben Rechte.) | Sexualdelikte: »Deutschlands größter Kinderschänder« (laut BILD). Vergewaltigung. Pädophile. Schuldige Täter. Zu Unrecht Beschuldigte. | Als Fachanwalt für Steuerrecht: Der Gastwirt als Steuerhinterzieher. Untreue Gesellschafter. Umsatzsteuerbetrüger auf höchstem Niveau. | Und immer wieder:

Zu Unrecht Beschuldigte. Zu Unrecht Beschuldigte. Zu Unrecht Beschuldigte...

 

Empfehlung Nr. 1: Begehen Sie keine Straftaten.

Dann ist das Risiko gering, dass Sie Strafverfolgungsmaßnahmen erdulden müssen. Ausgeschlossen ist es aber keineswegs.

Falls Sie zu Unrecht strafverfolgt werden: Suchen Sie sich einen guten Strafverteidiger.

 

Empfehlung Nr. 2: Begehen Sie keine Straftaten.

Wenn Sie es dennoch tun, lassen Sie sich besser nicht erwischen.

Wenn Sie erwischt werden: Suchen Sie sich einen guten Strafverteidiger.

 

Empfehlung Nr. 3: Vertrauen Sie nicht der Polizei.

Und zwar egal, ob Sie schuldig oder unschuldig sind.

Konsultieren Sie zunächst einen guten Verteidiger.

Dieser nimmt für Sie Akteneinsicht.

Und berät Sie, welche Vorgehensweise sinnvoll ist.

In Ihrem Interesse.

Nicht im Strafverfolgungsinteresse.

 

Empfehlung Nr. 4: Wenn Sie verhaftet werden, beherzigen Sie Empfehlung Nr. 3.

Schütten Sie Ihr Herz nicht der Polizei oder dem Haftrichter aus.

Suchen Sie sich einen guten Strafverteidiger.

Der berät Sie, u.a. darüber, welche Vorgehensweise sinnvoll ist,

und tut alles, um Sie schnellstmöglich aus der Haft zu holen.

Und wenn er Ihnen empfiehlt: »Bleiben Sie erstmal in Untersuchungshaft!«, sollten Sie auf diese hören und keinen übereilten Haftprüfungsantrag stellen. (Nein, die Dinge sind nicht einfach.)

 

Empfehlung Nr. 5: Rufen Sie mich an, wenn Sie einen guten Strafverteidger suchen.